Krankmeldung und Beurlaubung
Entschuldigungsverfahren
Sollte Ihr Kind krank sein, müssen Sie es unter Angabe des Grundes, sowie der voraussichtlichen
Dauer der Erkrankung entschuldigen. Auf folgende Vorgehensweise haben wir uns an der GS Michelsberg geeinigt:
Dauer der Erkrankung entschuldigen. Auf folgende Vorgehensweise haben wir uns an der GS Michelsberg geeinigt:
- Anruf bei einer Familie aus derselben Klasse mit der Bitte, das
Fernbleiben in der Schule zu melden oder - per Email vor 7.30 Uhr (michelsberg-gs(at)ulm.de und an die Klassenlehrerin) oder
- per Anruf vor 7.30 Uhr auf den Anrufbeantworter (Tel. 0731 1537847)
Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten zu stellen. Als Beurlaubungsgründe werden z.B. anerkannt:
- Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, soweit sie vom Gesundheitsamt oder vom
Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlasst oder befürwortet sind - aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen und Lehrgängen, in Trainingszentren, soweit
die Teilnahme von dem jeweiligen Verband befürwortet wird - aktive Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen von Musik- und Gesangsvereinen,
anerkannten Jugendverbänden sowie sozialen Diensten, soweit die Teilnahme vom
jeweiligen Verband befürwortet wird - wichtige persönliche Gründe, wie z.B. Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen
der Eltern, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel - Erstkommunikanten am Montag nach der Erstkommunion
Eine Beurlaubung aufgrund des Jahresurlaubs der Erziehungsberechtigten wird nicht genehmigt.
Das selbstständige Nacharbeiten des versäumten Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und des Kindes.
Es kann auferlegt werden, dass der versäumte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt werden muss.