Krankmeldung und Beurlaubung



Entschuldigungsverfahren


Sollte Ihr Kind krank sein, müssen Sie es unter Angabe des Grundes, sowie der voraussichtlichen
Dauer der Erkrankung entschuldigen. Auf folgende Vorgehensweise haben wir uns an der GS Michelsberg geeinigt:

  • Anruf bei einer Familie aus derselben Klasse mit der Bitte, das
    Fernbleiben in der Schule zu melden oder
  • per Email vor 7.30 Uhr (michelsberg-gs(at)ulm.de und an die Klassenlehrerin) oder
  • per Anruf vor 7.30 Uhr auf den Anrufbeantworter (Tel. 0731 1537847)


Beurlaubung


Eine Beurlaubung vom Unterricht ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten zu stellen. Als Beurlaubungsgründe werden z.B. anerkannt:

  • Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, soweit sie vom Gesundheitsamt oder vom
    Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlasst oder befürwortet sind
  • aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen und Lehrgängen, in Trainingszentren, soweit
    die Teilnahme von dem jeweiligen Verband befürwortet wird
  • aktive Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen von Musik- und Gesangsvereinen,
    anerkannten Jugendverbänden sowie sozialen Diensten, soweit die Teilnahme vom
    jeweiligen Verband befürwortet wird
  • wichtige persönliche Gründe, wie z.B. Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen
    der Eltern, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel
  • Erstkommunikanten am Montag nach der Erstkommunion


Eine Beurlaubung aufgrund des Jahresurlaubs der Erziehungsberechtigten wird nicht genehmigt.
Das selbstständige Nacharbeiten des versäumten Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und des Kindes.
Es kann auferlegt werden, dass der versäumte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt werden muss.