Krankmeldung und Beurlaubung
Entschuldigungsverfahren
Sollte Ihr Kind krank sein, müssen Sie es unter Angabe des Grundes, sowie der voraussichtlichen
Dauer der Erkrankung entschuldigen. Auf folgende Vorgehensweise haben wir uns an der GS Michelsberg geeinigt:
Dauer der Erkrankung entschuldigen. Auf folgende Vorgehensweise haben wir uns an der GS Michelsberg geeinigt:
- E-Mail an die Schule (michelsberg-gs(at)ulm.de) und die Lehrerin
- per Anruf vor 7.30 Uhr auf den Anrufbeantworter (Tel. 0731 1537847)
Bitte denken Sie daran, Ihr Kind auch in der Kernzeit abzumelden, wenn es am entsprechenden Tag nicht kommen kann. (skb-michelsberg(at)ulm.de)
Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in begründeten, dringenden Ausnahmefällen möglich, nicht für den Jahresurlaub der Erziehungsberechtigten.
Gründe sind z.B. kirchliche Feiern wie Eheschließung naher Verwandter, aktive Teilnahmen an sportlichen Wettkämpfen, ...(siehe Paragraph 4 SchulbesuchsVO).
Die Beurlaubung muss rechtzeigit (mindestens 10 Tage) und schritliche bei der Klassenlehrkraft (bis 2 Tage) oder der Schulleitung (mehr als 2 Tage und Tage vor /nach den Ferien bzw. Brückentage) beanragt werden. Bei Beerdigungen ist eine kurzfristige Antragstellung möglich.
Für das Nacharbeiten der verpassten Unterrichtsinhalte sind die Erziehungsberechtigen und das Kind verantwortlich.
Gründe sind z.B. kirchliche Feiern wie Eheschließung naher Verwandter, aktive Teilnahmen an sportlichen Wettkämpfen, ...(siehe Paragraph 4 SchulbesuchsVO).
Die Beurlaubung muss rechtzeigit (mindestens 10 Tage) und schritliche bei der Klassenlehrkraft (bis 2 Tage) oder der Schulleitung (mehr als 2 Tage und Tage vor /nach den Ferien bzw. Brückentage) beanragt werden. Bei Beerdigungen ist eine kurzfristige Antragstellung möglich.
Für das Nacharbeiten der verpassten Unterrichtsinhalte sind die Erziehungsberechtigen und das Kind verantwortlich.